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Impressum
Praxis für Gefäßmedizin
Dr. med. P. Schanowski - Bouvier
Facharzt für Allgemein-
und
Gefäßchirurgie
Joachimstr. 7 53113 Bonn
Telefon: 0228 - 1849 9726
g.praxis.bonn@gmail.com
www.gefaesspraxis-bonn.com
Zuständige Kammer:
Ärztekammer Nordrhein
Berufsrechtliche Regelungen: Berufsordnung der
Ärztekammer Nordrhein
Inhaltliche Verantwortung: Dr. med.
P. Schanowski - Bouvier
Erklärung zum Datenschutz
Wir, die Praxis für Gefäßmedizin
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nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns
strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Auf dieser Webseite werden
kein personenbezogene Daten gespeichert. Die nachfolgende Erklärung gibt
Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und
welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.
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nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zusammenführung dieser Daten
mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen, die Daten werden zudem
nach einer statistischen Auswertung gelöscht.
Die Daten, die Sie in die Textfelder des Kontakformulars eingeben, werden
im Klartext - also unverschlüsselt - an den Webserver der Praxis für
Gefäßkrankheiten Dr.
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übertragen und von dort automatisch per E-Mail an die Praxis für Gefäßmedizin
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übermittelt. Die Daten werden nicht auf dem Webserver gespeichert. Die
Eingaben geschehen freiwillig. Ihre Eingaben werden in der Praxis für
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gespeichert, damit wir auf Ihre Anfrage antworten können.
Keine Abmahnung ohne Kontakt!
Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher
Art aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen
Angelegenheiten bitten wir, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten,
Abmahnungen und Kosten, uns umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche der
oben genannten Art reklamiert werden, sagen wir bereits hier vor einer
endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine
eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist. Eine
dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne
vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen Nichtbeachtung einer
Schadensminderungspflicht zurückgewiesen. Bei in diesem Sinne unnötigen
bzw. unberechtigen Abmahnungen und Folgemassnahmen würde mit einer
negativen Feststellungsklage beantwortet.
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